Seit 2010 ist die Zahlung der Kfz-Steuer nur noch mit Einzugsermächtigung möglich. Die Einzugsermächtigung ist Bestandteil des Zulassungsantrags und muss für die Zulassung für ein Jahr im Voraus erteilt werden. Beträgt die Kfz-Steuer über 500,- Euro jährlich, kann auch eine halbjährliche Zahlungsweise vereinbart werden, ab 1.000,- Euro Kfz-Steuer pro Jahr kann vierteljährlich bezahlt werden. Eine Barzahlung für den ersten Entrichtungszeitraum ist nicht mehr möglich. Bei bestehenden Steuer- oder Gebührenrückständen kann das Fahrzeug nicht zugelassen werden, bevor diese Rückstände beglichen sind. Die Bemessung der Steuer erfolgt abhängig von der Erstzulassung des Fahrzeugs entweder nach Hubraum und Schadstoffemission oder CO2-Emission. Sollten Sie schon Halter des Fahrzeugs sein und sind mit dem Fahrzeug nur umgezogen, ist eine erneute Einzugsermächtigung nicht nötig.
Zur Berechnung Ihrer Kfz-Steuer können Sie den
Steuerrechner der AutoBild
benutzen.