In Köln sind jetzt die Fahrverbote in den ausgewiesenen Zonen für Fahrzeuge mit roter oder gelber Feinstaubplakette wirksam. Innerhalb des Kölner-Rings benötigen Sie die grüne Feinstaubplakette. Prinzipiell bekommen Benzin-PKW mit geregeltem Katalysator, die mindestens die Euro 1-Schadstoffklasse erfüllen, die grüne Plakette. Bei Dieselfahrzeugen ab Euro 4. Die Zuordnung der Plakettenfarbe erfolgt im Einzelnen aber immer nach der Schadstoffschlüsselnummer Ihres Fahrzeugs. Daher entscheidet die Zulassungsstelle über die Zuteilung Ihrer Plakette. Die Plakette bringen wir Ihnen im Rahmen Ihrer Kfz-Zulassung gerne mit.
Die Gebühr für die Feinstaubplakette beträgt 6,50,- Euro.
Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten
Im März 2007 ist die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen in Kraft getreten. Gegenstand dieser Regelung ist einerseits die Einrichtung von Umweltzonen und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Plaketten nach festgelegten Schadstoffgruppen. Die ersten Umweltzonen wurden zu Beginn des Jahres 2008 eingerichtet. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr sondern auch für Anwohner und Besucher in Umweltzonen.
Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Die Umsetzung der Verordnung soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Schadstoffe und dabei insbesondere zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung beitragen.
Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:
Mobile Maschinen und Geräte
Arbeitsmaschinen
2- und 3-rädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller); dazu gehören auch leichte 4-rädrige Fahrzeuge (Quads).
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (wie Traktoren).
Fahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen aG, H oder Bl im Schwerbehindertenausweis).
Historische Fahrzeuge mit H- oder 07-Kennzeichen und ausländische Fahrzeuge die gleichwertige Anforderungen erfüllen.
Neben der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Autos, Lastwagen und Bussen wird das neue Verkehrszeichen Umweltzone eingeführt. Es signalisiert ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne die angezeigte(n) Plakette(n). Auf Grundlage von Luftreinhalteplänen können die Städte und Kommunen in Aktionsplänen festlegen, welche Bereiche als Umweltzonen ausgewiesen werden.
Ausweisung der Umweltzonen durch neue Verkehrszeichen
Beginn der Umweltzone
Ende der Umweltzone
Signalisierung eines Fahrverbots
Feinstaubplaketten bei der Firma ADRM.eu erhältlich